a. Die ADAC Autovermietung GmbH stellt eine Internetplattform für die automatisierte Vermittlung von Wohnmobilen/Campern (nachfolgend als Fahrzeuge oder Mietfahrzeuge bezeichnet) in Deutschland unter der Produktbezeichnung „TCS Camper“ zur Verfügung. Die ADAC Autovermietung GmbH vermittelt Ihnen auf diese Weise Mietfahrzeuge zu günstigen Festpreisen und Konditionen. Auf der Basis der durch die ADAC Autovermietung GmbH als Vertreter des Vermieters bestätigten Reservierung schließen Sie später am Ort der Fahrzeugübergabe einen gesonderten Mietvertrag mit Ihrem jeweiligen Vermieter.
b. Als Vermittler schuldet Ihnen die ADAC Autovermietung GmbH allgemeine Informationen und die Abwicklung der Reservierung als Vertreter des Vermieters, nicht jedoch die Leistungen des Mietvertrages, die ausschließlich durch den jeweiligen Vermieter erbracht werden. Der Mietvertrag stellt ein eigenes und unabhängiges Rechtsverhältnis dar, das ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Vermieter zustande kommt. So stellen insbesondere Angaben über die Leistungen des jeweiligen Vermieters keine Garantieerklärungen oder Zusicherungen der ADAC Autovermietung GmbH dar, sondern beruhen auf den Angaben der Vermieter. Daher bestehen beispielsweise bei vorzeitiger Rückgabe, verspäteter Übernahme oder bei einem nicht in Anspruch genommenem Fahrzeug keine Erstattungsansprüche gegenüber der ADAC Autovermietung GmbH. Absprachen zwischen Ihnen und dem Vermieter haben keine bindende Wirkung zu Lasten der ADAC Autovermietung GmbH.
a. Die Preise zu den Mietangeboten sind in Euro angegeben. Der Mietpreis richtet sich nach den Preisangaben in der Reservierungsbestätigung. Etwaige benötigte Mehr-Km werden bei Fahrzeugrückgabe nach den in der Reservierungsbestätigung und/oder dem Mietvertrag ausgewiesenen Preisen berechnet. Kraftstoffkosten, Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren als auch Bußgelder und sonstige Strafgebühren, gehen zu Lasten des Mieters, es sei denn, der Vermieter hat diese zu vertreten. Das Mietfahrzeug ist vollgetankt zurückzugeben; andernfalls fallen Betankungskosten gemäß der zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses geltenden Preise des Vermieters an. Durch den Mietpreis sind die Kosten des Versicherungsschutzes sowie die Kosten für Wartung, Ölverbrauch und Verschleißreparaturen abgegolten.
b. Bei der Preisberechnung werden unterschiedliche Saisonzeiten berücksichtigt. Der Tag der Fahrzeugübernahme und der Tag der Rückgabe werden als ein Miettag berechnet, sofern das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt fristgerecht zurückgegeben wird.
c. Im Rahmen jeder Anmietung fällt zusätzlich eine einmalige Übergabepauschale gemäß der bei Vertragsabschluss geltenden Preise an. Diese beinhaltet die betriebsbereite Übergabe des Fahrzeuges sowie eine ausführliche Fahrzeugeinweisung.
a. Reservierungen über das Internet sind nur nach einer in Textform verfassten Reservierungsbestätigung verbindlich. Mit der Reservierungsbestätigung erhält der Mieter den Anspruch auf ein Mietfahrzeug in der gebuchten Kategorie für den darin ausgewiesenen Zeitraum, soweit nicht die Stellung eines Ersatzfahrzeuges zulässig ist. Auf einen spezifischen Grundriss besteht kein Anspruch.
b. Mietbeginn ist der in der Reservierungsbestätigung genannte Zeitpunkt der Übergabe. Mit der Reservierungsbestätigung wird zwischen Mieter und Vermieter ein Vorvertrag (im Fortgang auch als Reservierung bezeichnet) mit den in der Reservierungsbestätigung dargestellten Inhalten geschlossen. Zum Zeitpunkt des vereinbarten Mietbeginns schließen die Vertragsparteien einen weiteren, gesonderten Mietvertrag am Ort der Übernahme des Mietfahrzeuges. Für einen Rücktritt des Mieters von der Reservierung finden die Regelungen zum Rücktritt in Ziffer 4. Anwendung, insbesondere die Vorgaben der Ziffer 4.b.
c. Mit Zugang der Reservierungsbestätigung ist der Mieter verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen (Zahlungseingang) nach Zugang eine Anzahlung in Höhe der Vorgaben der Reservierungsbestätigung auf das darin genannte Konto des Vermieters zu überweisen, bei einem sofortigen Mietbeginn oder eines Mietbeginns, der vor Ablauf von 14 Tagen nach Zugang der Reservierungsbestätigung liegt, ist der vereinbarte Mietpreis zur sofortigen Zahlung fällig. Der Vermieter kann im Falle nicht fristgerechter Zahlung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, von der Reservierung zurückzutreten. Es finden zu Lasten des Mieters die Vorgaben der Ziffer 4.b. entsprechende Anwendung.
d. Für den Fall einer Anzahlung, muss der restliche Mietpreis bis spätestens 14 Tage vor Mietbeginn auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein. Der Vermieter kann im Falle nicht fristgerechter Zahlung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, von der Reservierung zurücktreten. Für den Fall eines Rücktritts des Vermieters finden zu Lasten des Mieters die Vorgaben der Ziffer 4.b. entsprechende Anwendung.
a. Der Vermieter räumt dem Mieter ein vertragliches Rücktrittsrecht (auch als Stornierung bezeichnet) im nachfolgend beschriebenen Umfang ein.
b. Ein Rücktritt vom Vertrag vor Leistungsbeginn muss, vor dem in der Reservierungsbestätigung genannten Mietbeginn erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang einer in Textform verfassten Rücktrittserklärung des Mieters beim Vermieter. Für den Fall eines Rücktritts von der Reservierung werden zu Lasten des Mieters folgende Stornogebühren fällig:
- 10% des Mietpreises bis zum 100. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn; mindestens jedoch 75 € pro Reservierung bzw. Anmietung.
- 20% des Mietpreises vom 99. bis 61. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn.
- 40% des Mietpreises vom 60. bis 30. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn.
- 60% des Mietpreises vom 29. bis 15. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn.
- 70% des Mietpreises vom 14. bis 8.Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn.
- 80% des Mietpreises ab dem 7. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn.
- 90% des Mietpreises ab 48 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn.
c. Ein Rücktritt vom Vertrag ab dem Zeitpunkt des bestätigten Mietbeginns ist nicht möglich. Eine (anteilige) Rückerstattung geleisteter Zahlungen ist für diesen Fall ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Fall, dass der Mieter das Fahrzeug nicht zu dem bestätigten Zeitpunkt übernimmt, ohne im Vorfeld eine rechtzeitige Rücktrittserklärung abgegeben zu haben. Zur Absicherung des mit einem Rücktritt verbundenen Stornokostenrisikos wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung empfohlen.
d. Dem Mieter bleibt es in den in Ziffer 4.b. dargestellten Fällen unbenommen, nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
e. Soweit freie Kapazitäten innerhalb des Kalenderjahres bei der in der Reservierungsbestätigung genannten oder im Mietvertrag ausgewiesenen Vermietstation vorhanden sind, ist eine Umbuchung bis 14 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn ohne Aufpreis möglich, sofern die vereinbarte Mietdauer nicht unterschritten wird. Eine Reduzierung des Mietzeitraumes nach erfolgter Reservierung ist nicht möglich.
f. Die Gestellung eines Ersatzmieters ist nur mit ausdrücklicher und in Textform verfasster Genehmigung des Vermieters möglich. Dieser kann die Zustimmung nur aus berechtigten Gründen verweigern.
a. Bei Übergabe müssen Sie das Mietvertragsformular des Vermieters unterzeichnen. Lesen Sie den Mietvertrag und die Vermietbedingungen vor Abschluss genau durch. Bitte beachten Sie, dass der Mietvertrag bei Anmietungen in Deutschland in Deutsch ausgestellt wird.
b. Das Fahrzeug ist zu dem jeweils vereinbarten Termin (mit Beachtung der Uhrzeit!) an der in der Reservierungsbestätigung benannten Vermietstation des Vermieters zu übernehmen.
c. Die Übergabe des Mietfahrzeuges ist nur bei eindeutiger Identifikation des Mieters möglich. Diese kann durch Vorlage eines gültigen Identitätskarte/Passes in Verbindung mit einem amtlichen Adressnachweis im Original erfolgen. Weiter benötigt der Mieter eine in Deutschland und für das angemietete Fahrzeug gültige Fahrerlaubnis. Können weder zum vereinbarten Übergabezeitpunkt noch innerhalb einer angemessenen Nachfrist, die notwendigen Dokumente vorgelegt werden, ist der Vermieter berechtigt, die Übergabe des Mietfahrzeuges zu verweigern und von der Reservierung oder von dem Mietvertrag zurückzutreten. Zu Lasten des Mieters finden die Stornobedingungen der Ziffer 4.b. entsprechende Anwendung. Dem Mieter bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
d. Der Mieter verpflichtet sich, gemeinsam mit dem Vermieter bzw. dessen Erfüllungsgehilfen im Rahmen der Übergabe das Mietfahrzeug auf seinen schadenfreien Zustand sowie auf die richtige Angabe des Tankstandes und sonstiger Füllstände, auf die Angabe zur Sauberkeit und auf das Vorhandensein von Zubehör und Umweltplakette hin zu überprüfen. Die durch den Mieter festgestellten Schäden, Fehlteile, Verschmutzungen und ungenügende Füllstände sind vor Fahrtantritt gegenüber der Vermietstation anzuzeigen und werden durch die Vermietstation auf dem Übergabeprotokoll vermerkt.
e. Vor der Fahrzeugübergabe erfolgt eine ausführliche Fahrzeug-Einweisung. Der Vermieter kann die Übergabe des Fahrzeugs vorenthalten, bis die Fahrzeug-Einweisung abgeschlossen ist. Durch den Mieter zu vertretende Übergabeverzögerungen und daraus resultierende Kosten gehen zu Lasten des Mieters.
Der Mieter hat im Rahmen der Anmietung als Sicherheit für die Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis zusätzlich zum Mietpreis eine Kaution zu hinterlegen. Die Höhe der Kaution ergibt sich aus der Reservierungsbestätigung und/oder dem Mietvertrag. Die Kaution muss per Banküberweisung geleistet werden. Das Einverständnis des Vermieters vorausgesetzt, kann auch eine Zahlung mittels Debit- oder Kreditkarte erfolgen.
Der Fahrer muss mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens einem Jahr im Besitz eines für die jeweilige, der Anmietung zugrundeliegende, Fahrzeugklasse in Deutschland gültigen Führerscheins sein. Der Mieter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass nur Personen das Mietfahrzeug führen, die die vorgenannten Bedingungen erfüllen.
a. Kann das Fahrzeug über die in der Reservierungsbestätigung ausgewiesene Fahrzeugkategorie im Zeitpunkt des vereinbarten Mietbeginns nicht bereitgestellt werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares oder größeres Fahrzeug bereitzustellen. Dadurch entstehen dem Mieter keine zusätzlichen Mietkosten. Eine Kündigung des Mieters ist für diesen Fall ausgeschlossen, es sei denn die Stellung eines Ersatzfahrzeuges im Zeitpunkt des vereinbarten Mietbeginns schlägt fehl, verzögert sich oder wird durch den Vermieter verweigert. Die durch die Stellung eines Ersatzfahrzeuges entstehenden höheren Nebenkosten, wie Fähr- oder Mautgebühren sowie Betriebskosten, gehen zu Lasten des Mieters. Soweit berechtigte Interessen des Mieters entgegenstehen, kann er die Annahme eines größeren Fahrzeuges als vertragsgemäße Leistung ablehnen.
b. Akzeptiert der Mieter ein verfügbares Ersatzfahrzeug in einer kleineren Fahrzeugkategorie, erstattet der Vermieter die sich ergebende Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugkategorien.
a. Die ADAC Autovermietung GmbH stellt, wie unter Ziffer 1. dieser Bedingungen dargestellt, nur die Vermittlung von Mietfahrzeugen zur Verfügung und führt über die durch sie betriebene Internetplattform die Reservierung im Namen und im Auftrag des Vermieters durch. Die Anmietung des Fahrzeuges stellt ein eigenes und unabhängiges Rechtsverhältnis dar, das ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Vermieter durch den Abschluss eines gesonderten Mietvertrages am Ort der Fahrzeugübergabe zustande kommt. Die ADAC Autovermietung GmbH übernimmt daher weder eine Haftung noch eine Garantie für das Zustandekommen, die Durchführung und die Abwicklung des Mietvertrages bzw. den Folgen des Nichtzustandekommens eines Mietvertrages. Ebenso übernimmt die ADAC Autovermietung GmbH keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Vermieters sowie für das Verhalten des Vermieters.
b. Soweit eine Haftung der ADAC Autovermietung GmbH oder des Vermieters in Betracht kommt, haften diese nach folgenden Vorgaben:
Beide haften unbeschränkt für vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten. Für einfache Fahrlässigkeit haften beide nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Die Haftung beschränkt sich in diesen Fällen leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Die Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung oder die Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie sowie bei der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkungen gelten ferner für alle Anspruchsarten, auch solche aus Deliktsrecht.
c. Die ADAC Autovermietung GmbH haftet nicht für die fehlende Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit des Internetdienstes und für daraus resultierende Vermögens- und Folgeschäden sowie für Schäden infolge von Datenverlust.
Ihr Rechtsverhältnis mit der ADAC Autovermietung GmbH als Vermittler sowie der Vorvertrag über die Reservierung mit Ihrem Vermieter untersteht schweizerischem Recht, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem Entgegenstehen. Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Rechtsverhältnissen sind ausschließlich die Gerichte des Kantons Bern zuständig, vorbehaltlich der besonderen Bestimmungen des Lugano Übereinkommens über die Zuständigkeit für Konsumentenverträge (Art. 15). Das für Ihren Mietvertrag und für Klagen gegen Ihren jeweiligen Vermieter aus dem Mietvertrag anwendbare Recht sowie der Gerichtsstand richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen am Ort der Übergabe Ihres Mietfahrzeuges und des Abschlusses des Mietvertrages sowie den Vermietbedingungen Ihres Vermieters.
Stand: Januar 2026
ADAC Autovermietung GmbH
Geschäftsführung: Markus Groiß
Hansastraße 19 – D-80686 München
Telefon +49 (0)89 7676-0 · Telefax +49 (0)89 7676-4774
E-Mail: autovermietung[at]adac.de
Eingetragen beim AG München HRB 94618
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 811125458